Flurbegehung als Prospektionsmethode

Ein Beitrag von Folke Prill (FAN 2006)

1. Was verstehen wir unter Flurbegehung?
Flurbegehung dient der Archäologie zur Auffindung alter Siedlungsstellen und Gräberfeldern. Bei der Flurbegehung wird auf Äckern, Bauplätzen und Kiesgruben nach Funden gesucht, die Aufschluss und Anhaltspunkte über die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung geben. Neben dem Spaß an der Bewegung an frischer Luft, den vielen Erlebnissen in der Natur packt einen beim Gang durch die Flur oft genug das Entdeckerfieber. Durch die Flurbegehung werden schon seit frühsten Zeiten der Archäologie zahlreiche Funde gemacht, da hier die Untersuchung von Flächen im Detail möglich ist.

2. Wie werden die Fundstellen gesucht und gefunden?
Wer aufmerksam durch seine Heimat geht, findet das eine oder andere Fundstück bei einem Spaziergang oder beim Wandern. Wer aber mehr Erfolg haben will, kann durch eine gute Vorbereitung seine Chancen, antike Fundstellen und Funde zu entdecken, verbessern. Zu dieser Vorbereitung gehören unter anderem:
Studium der Akten in den Denkmalarchiven der niedersächsischen Denkmalpflege (1), historischer Karten oder Studium von Luftbildern, die derzeit fast jeder sehr leicht über Google Earth im Internet einsehen kann. Für mich war die beste Vorbereitung, die aktive Zusammenarbeit mit der staatlichen Denkmalpflege, wie sie zurzeit über den FAN (2) möglich ist.Dort besteht die Möglichkeit, mit erfahrenen Geländeprospektoren auf Äckern und in Kiesgruben bereits bekannte Fundstellen zu besichtigen und so an das Thema Flurbegehung herangeführt zu werden.




Feldbegehung Sie sind nach dem Pflügen und nach Regen besonders sinnvoll (Foto: B.Günther FAN)

3. Was kann gefunden werden?
Durch den Ackerbau, bei Baumaßnahmen und in Kiesgruben werden häufig archäologische Fundobjekte an die Oberfläche gebracht. Hierzu zählen insbesondere vorgeschichtliche Keramik, Werkzeuge aus Stein oder Metall, Tierknochen und Objekte aus Knochen oder Geweih.
Am deutlichsten in Erscheinung treten Feuerstellen durch Holzkohle, gebrannte Steine und rötlich gefärbte Erde.
Auffällig sind oft auch verbrannte Knochen, die als Reste von Leichenbrand an die Oberfläche gelangen und oft auf angeschnittene Urnengräber hinweisen.




Historischer Kartenausschnitt aus dem Raum Wolfenbüttel. Solche und andere Informationsquellen sind sehr hilfreich.



4. Wie gehe ich mit den gefundenen Dingen und Fundplätzen um?
Dies ist eine der wichtigsten Fragen, die sich bei der Flurbegehung stellt. Deshalb hier ein paar Tipps:
Um später nachvollziehen zu können, an welcher Stelle der Fundplatz liegt, oder das Fundstück aufgelesen wurde, sollte der Finder sich die genaue Fundstelle einprägen, oder besser anhand einer Skizze, die markante Anhaltspunkte enthält, dokumentieren.
Von entscheidender Bedeutung ist die Meldung des Fundes an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (Adresse siehe Anmerkung 1), damit das Fundobjekt bestimmt und für seine historische Auswertung archiviert wird. Dem Finder werden dort von Fachleuten alle wichtigen Informationen zu den Fundobjekten mitgeteilt.



5. Wem gehören die Funde?
Die gefundenen Gegenstände gehören je zur Hälfte dem Finder und dem Grundeigentümer. Die Funde können beim Finder verbleiben, es sei denn, dieser überlässt sie zur Aufbewahrung, Restauration, Pflege und gegebenenfalls Ausstellung einem der zuständigen Museen. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat lediglich ein Interesse an der fotografischen und zeichnerischen Dokumentation aussagekräftiger Fundstücke.

6. Welche rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten
Bei der Flurbegehung sollte, um Konflikte mit dem Pächter oder Grundeigentümer zu vermeiden, das Einverständnis zum Betreten des Geländes eingeholt werden.
Zum Schluss sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass eine Ausgrabung dem Finder nicht erlaubt ist, weil er hierzu vorher eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde benötigt.



Anmerkungen
(1) Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, Telefon: 0511/925-50
(2) Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen, Dr. W. Gebers, Landesamt für Denkmalpflege, Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover, Telefon: 0511/925- 5345




Die Zeichnerische Rekonstruktion ist für die Archäologie wichtig. Sie wird in der Regel durch Mitarbeiter der Denkmalpflege erstellt.